OBJEKT

Objekte sind nach §2 HOAI "Gebäude, raumbildende Aus­bauten, Freianlagen, In­ge­nieur­bau­werke, Verkehrsanlagen, Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung", auf die sich Ar­chitek­ten­leis­tun­gen beziehen. Gegenüber "vorhandenen Objekten" be­zieht sich der Begriff der Neubauten und Neuanlagen in der HOAI auf "neu zu errichtende oder herzustellende Objekte". Im Bereich der Umbauten, Modernisierungen und In­stand­setzungs­maß­nahmen wird der Objektbegriff der HOAI auch für Bestandsimmobilien verwendet. Im Maklergeschäft be­zieht sich der Objekt­begriff nach §34c GewO auf "Grund­stücke, grund­stücks­gleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume",
die Gegenstand der Vertragsvermittlung sind. Neubauten werden dort als "Bauvorhaben" bezeichnet.
 
Im Maklergeschäft wird als Objekt der Gegenstand be­zeich­net, auf den sich das Vermittlungsgeschäft bezieht.

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Grundstücke

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