IMMOBILIE

Eine Immobilie (von lat. im-mobilis „unbeweglich“), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.

IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG (IMMOWERTV)

Am 1. April 2009 brachte das Bundeskabinett den Entwurf der „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)” ein, welchem der Bundesrat zunächst nur unter dem Vorbehalt einiger, insbesondere die Ableitung der Bodenrichtwerte betreffender Änderungen zustimmte. Einem erneuten Entwurf stimmte der Bundesrat dann am 7. Mai 2010 zu; am 19. Mai 2010 wurde die ImmoWertV von der Bundesregierung erlassen. Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 639).

Bauschaden

Feuchte und Schimmel

Grundstücke

Bauleitung

Geschäftszeiten

Sie erreichen uns an folgenden Tagen:

Montag - Freitag:
8:00 - 18:00 Uhr

Kontakt

Sachverständigenbüro und Dienstleistungen Bau
Zimmerer Straße 29
74336 Brackenheim

Tel: 07135 - 5317
Fax: 07135 - 13811
Mobil: 0151 - 12861927
info@immobiliengutachter-heilbronn.de